Auf nationaler Ebene beraten wir Sie bei der Geltendmachung von Verbindlichkeiten in Spanien.
Unser Vergütungsmodell hängt in erster Linie vom Erfolg des Forderungsverfahrens ab, so dass die Vermittlungskosten jeweils auf den tatsächlich vom Schuldner eingezogenen Betrag berechnet werden.
Wir bieten Ihnen folgende Dienstleistungen an:
- Analyse der Realisierbarkeit der Forderung (Untersuchung der Vermögenslage und kommerziellen Situation des Schuldners und Bewertung der Erfolgswahrscheinlichkeiten anhand des vorhandenen Beweismaterials)
- Außergerichtliche Beschwerde (Versand der Beschwerde per Brief oder Fax an den Schuldner, Verhandlung mit dem Schuldner und/oder seinen Vertretern, Erstellung und Überprüfung von Zahlungsvereinbarungen)
- Gerichtliche Ansprüche (Vorbereitung von Ansprüchen, Zahlungsbefehlen, mündliche, ordentliche Verfahren usw.)